Frage von Cynthia v. • 27.01.2025

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Es geht tatsächlich um die Verordnung von Cannabis aus medizinischen (!) Gründen, nicht auf den sogenannten Freizeitkonsum. Die Regelungen des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis bleiben davon unberührt.
Dabei bemühe ich mich, Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzugehen.
Die Kommission wird von GKV-SV, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft eingerichtet. Die Zusammensetzung ist in §137n Abs. 2 SGB V beschrieben.