Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 29.07.2024 von Jan Plobner SPD
Leider konnten wir unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, die dreimonatige Anmeldefrist aus §4 zu streichen.
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird.
Antwort 21.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.
Antwort 06.02.2024 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Urteil von Bürgerinnen und Bürgern über das Familienrecht ist verständlicherweise geprägt von der individuellen Perspektive auf einen konkreten Einzelfall. Als Gesetzgeber müssen wir aber Recht für ganz unterschiedliche Realitäten schaffen.
Antwort 23.02.2024 von Luiza Licina-Bode SPD
Die Notwendigkeit einer Anpassung des bestehenden Unterhaltsrechts an die heutigen Lebensrealitäten ist uns bewusst und wird von uns nachdrücklich unterstützt.