Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Chronologisch, digitalisiert mit neuem Aktenzeichen versehen und anschließend durch Kontaktaufnahme durch das LEA