Antwort 22.09.2025 von Eva von Angern Die Linke
Wer Menschenrechte aus welchen Gründen auch immer nicht anerkennen will, wird bei uns nicht auf freundliche Worte treffen.
Wer Menschenrechte aus welchen Gründen auch immer nicht anerkennen will, wird bei uns nicht auf freundliche Worte treffen.
Verbotsverfahren wenn klar ist, dass das Verbot bestehen bleibt.
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit sicher sein.
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.