Die SPD will die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.
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Die doppelte Abgabe von Krankenversicherungsbeiträgen in Anspar- und Auszahlungsphase, die sogenannte Doppelverbeitragung, betrifft vor allem diejenigen, die vor 2005 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben und hat stets zu vielen Diskussionen geführt.
Es braucht vielmehr gute Rahmenbedingungen und eine gute individuelle Betreuung der Aufstocker, um die beste Lösung für den jeweiligen Fall zu finden. Das können bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sein, aber ggf. auch eine Weiterbildung auf eine höher qualifizierte und besser bezahlte Tätigkeit.
Wir wurden, trotz unserer Nachfrage, nicht eingeladen!
Eine Überarbeitung der Liegegeld-VO ist längst überfällig!
Als Bundesminister für Arbeit und Soziales habe ich mich deshalb für eine Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, die Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung als Offizialdelikt einzustufen, intensiv eingesetzt. Ich bedauere sehr, dass es infolge der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen.