Frage von Sandra L. • 15.04.2024
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine faire und gerechte Arbeitswelt einsetzt.
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Berufsgesetze lassen Fehlzeiten nur in bestimmtem Umfang zu, um dadurch eine Mindestausbildungszeit zu sichern. Das ist für alle Akteur*innen sinnvoll.
Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung.