Frage von Matti S. • 12.01.2024

Antwort von Martin Pätzold CDU • 12.01.2024
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Zuständig sind die Gerichte
Ein Verbotsverfahren ist in Deutschland allerdings aus guten Gründen an hohe Anforderungen geknüpft
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch aus guten Gründen erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.
Gemeinsam mit über 25 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns aktuell für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens der AfD ein.