Frage von Mirko W. • 23.01.2025

Antwort von Christoph de Vries CDU • 18.02.2025
Ich bleibe bei meiner Aussage vom 30. September 2024 über Abgeordnetenwatch, dass ein Verbotsverfahren unangemessen ist.
Ich bleibe bei meiner Aussage vom 30. September 2024 über Abgeordnetenwatch, dass ein Verbotsverfahren unangemessen ist.
Ja
liegen zum Zeitpunkt offenbar nicht alle notwendigen Informationen bzw. hinreichenden Bedingungen vor. Es besteht somit aus meiner Sicht das Risiko
Der Verfassungsschutz hat die AfD bislang erst in drei Bundesländern als erwiesen rechtsextrem eingestuft.