Antwort 24.09.2026 von David Preisendanz CDU
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte.
Deshalb ist es für mich wichtig, dass die Diskussion mit dem Beschluss nicht beendet ist.
Ich finde die Reduzierung der Einkünfte der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten indiskutabel und völlig daneben. Diese Krankheiten nehmen zu, anstatt mehr zu helfen, soll dort gespart werden. Auch das ist absurd.