
Deutsche Staatsbürger, egal welcher Herkunft, werden grundsätzlich nicht abgeschoben
Deutsche Staatsbürger, egal welcher Herkunft, werden grundsätzlich nicht abgeschoben
ehrlicherweise kenne ich die Details nicht und es erschließt sich mir nicht, warum die belarussischen Behörden diesen Weg eingeschlagen haben. Umgekehrt ist das kein Umstand, der durch die Bundesrepublik Deutschland zu vertreten oder gar zu klären wäre. Der einzige Weg dürfte sein, die Papiere im Herkunftsstaat zu erneuern. Trotz der schwierigen politischen Rahmenbedingungen und des damit verbundenen Aufwands erachte ich dies als machbar.
Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.
Sollte es bei Ihrem Verfahren mit dem Berliner Landesamt für Einwanderung um die Anerkennung als Staatenlose gehen, findet sich in den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) ab S. 50 eine Passage zur Anerkennung von Palästinenser:innen. Sollte es sich um ein Einbürgerungsverfahren handeln, ist eine Einbürgerung auch ohne vorherige Anerkennung als Staatenlose möglich.
Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Mit Blick auf syrische Flüchtlinge gilt, dass diese größtenteils einen subsidiären Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben.