Antwort 16.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
Ihre Fragestrategie ist leicht durchschaubar. Aus Kontakten, Kritik und Medienberichten wird noch keine rechte Steuerung der Union.