Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind an vielen Stellen ernüchternd.
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Über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes entscheidet der Deutsche Bundestag. Als Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft werde ich daher weder über eine Abschaffung noch über eine Änderung dieses Gesetzes abstimmen.
Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen
Im konkreten Fall gelingt das meines Erachtens insofern recht gut, als dass die Informationsrechte jedes einzelnen deutschen und EU-Staatsbürgers gewahrt bleiben, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und dafür die dem Aufwand entsprechenden Kosten getragen werden.
Transparenz bleibt zentral. Änderungen dürfen Informationszugang nicht aushöhlen. Ihre Bedenken nehme ich ernst und begleite die Reform entsprechend.