Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
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Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass es eine Ausgewogenheit von berechtigtem Interesse, ein angemessenes Transparenzniveau, aber auch den Schutz und die Sicherheit von beispielsweise kritischer Infrastruktur oder Persönlichkeitsrechten einzelner Behördenmitarbeitenden gibt.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Eine Reform kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie Verfahren vereinfacht, verständlicher macht und modernisiert, nicht aber, wenn sie bestehende Auskunftsansprüche faktisch aushöhlt
Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.