Frage von Heinrich P. • 02.02.2024

Antwort von Johann Saathoff SPD • 14.02.2024
Das BMI steht nach wie vor zur Nachzahlung an alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch rückwirkend bis zum Jahr 2021.
Das BMI steht nach wie vor zur Nachzahlung an alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch rückwirkend bis zum Jahr 2021.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet wird.
Die für die Bundesverfassungsrichter bestehenden Verhaltensleitlinien und weitere Regeln halte ich für ausreichend.
Wir unterstützen das
Nein, es bedarf keiner Beibehaltungsgenehmigung mehr.