Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Dieter W. • 07.09.2008
Antwort von Christine Haderthauer CSU • 09.09.2008 (...) Das Dienstverhältnis eines Beamten unterscheidet sich grundlegend von dem eines Angestellten im öffentlichen Dienst. Angestellte haben einen Arbeitsvertrag, das Beamtenverhältnis wird dagegen durch das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis und die verfassungsrechtlich anerkannten Grundsätze des Berufsbeamtentums geprägt. (...)
Frage von Karl S. • 06.09.2008
Antwort von Patrick Schröder NPD • 07.09.2008 Frage von Jo A. • 06.09.2008
Antwort von Günther Beckstein CSU • 09.09.2008 (...) Ich bin hier jedoch anderer Meinung als Sie: Die Industrie- und Handelskammern sowie ihre Gremien legen sich seit Jahren ins Zeug, wenn es darum geht, die ansässigen Unternehmen bestmöglich zu informieren, zu beraten und zu unterstützen, deren Anliegen wirksam zu vertreten und die Standortbedingungen im Bund, im Land und in der Region zu verbessern. Für mich steht außer Frage: Die Industrie- und Handelskammern haben mit ihren regionalpolitischen Initiativen, Vorschlägen und Stellungnahmen wesentlichen Anteil an der guten Entwicklung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse hier in unserer Heimat. (...)
Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. • 06.09.2008
Antwort von Winfried Iding Rentner • 10.09.2008 (...) Ein Unrecht-System und auch deren Minister mit Ehren-Pensionen auch noch zu belohnen. (...)
Frage von Bernd M. • 06.09.2008
Antwort von Thomas Hummel BAYERNPARTEI • 10.09.2008 (...) "Würde die BV, den Erfolg Ihres und auch meinen Strebens nach Unabhängigkeit vorausgesetzt, aus Ihrer Sicht den Notwendigkeiten eines selbständigen Staates gerecht?" Als Übergangsverfassung, denke ich, schon. Aber ansonsten ist sie eben auf die Bedürfnisse eines Glied- und keines unabhängigen Staates zugeschnitten. (...)
Frage von Gernot C. • 06.09.2008
Antwort von Lorenz Weidinger FREIE WÄHLER • 06.09.2008 (...) Grundsätzlich gebe ich Ihnen natürlich recht, ein Holzkirchner hätte das gleiche Anrecht auf die "ergänzende Fürsorgeleistung" wie ein Freisinger. (...) 86b des Bayerischen Beamtengesetzes vom 27.08.98 und steht für den Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten. (...)