Frage von Marcel S. • 02.05.2025

Antwort ausstehend von Matthias Moosdorf AfD
Im Falle der AfD halte ich es trotzdem für notwendig, dass wir im Bundestag den Antrag auf Überprüfung nach Artikel 21 Abs. 2 GG beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch bewerte ich die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für juristisch nicht gesichert gegeben und politisch kontraproduktiv.
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen