
Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, da nach meinem Dafürhalten die juristischen Voraussetzungen für eine entsprechende Durchsetzung noch nicht erfüllt sind.
Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, da nach meinem Dafürhalten die juristischen Voraussetzungen für eine entsprechende Durchsetzung noch nicht erfüllt sind.
Die FDP setzt sich für eine realistische, verantwortungsbewusste und vor allem wirksame Politik ein, um solche Angriffe in Zukunft zu verhindern.
Sehr geehrte Herr F.,
bitte leiten Sie Ihre Frage zur Beantwortung an meine E-Mail-Adresse christian.gehring@cdu.landtag-bw.de weiter. Vielen Dank!
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.