Antwort 10.08.2026 von Stefan Zierke SPD
Die Erfahrungen aus früheren Verbotsverfahren zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an ein solches Verfahren anlegt.
Die Erfahrungen aus früheren Verbotsverfahren zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an ein solches Verfahren anlegt.
Wir Grüne haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geschlossen abgelehnt, weil es die Finanzierungsprobleme unseres Gesundheitswesens nicht nachhaltig löst, sondern Einsparungen zulasten von Versicherten, Patient*innen und Beschäftigten vorsieht.
Die AfD hat die besten politischen Konzepte, um Wirtschaft, Wohlstand, Umwelt- und Landschaftsschutz miteinander in Einklang zu bringen.