Frage von Jochen T. • 04.05.2022

Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2022
Sofern Cannabispatienten aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr zulässig
Sofern Cannabispatienten aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr zulässig
Ursache: Die altWählerInnen würden alle vier Jahre einen Besenstiel wählen.
Lösung: Wahlprogramm von BürgerInnen und jeder wählt eine Kleinpartei
Dies ist ein zentrales Fundament unserer demokratischen Ordnung.
Dass Nordrhein-Westfalen ein grundsätzlich sicheres Land ist, liegt auch an der guten Arbeit der Polizei.
Nicht wegschauen sondern hinsehen