Frage von Violetta K. • 22.10.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Videoüberwachung in Unterkünften für Geflüchtete nicht geboten
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nany Faeser, den BSI-Chef Arne Schönbohm freizustellen, war richtig. Es bedarf nun dringend ausführlicher und lückenloser Aufklärung der Vorfälle.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum darf weder leichtfertig noch pauschal erfolgen.