Antwort 12.07.2026 von Sven Wendorf AfD
Die Landesregierung aus CDU und Grünen hat aufgrund der Haushaltslage andere Prioritäten gesetzt.
Die Landesregierung aus CDU und Grünen hat aufgrund der Haushaltslage andere Prioritäten gesetzt.
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
Eine solche Begründungspflicht wieder einzuführen würde neue bürokratische Hürden schaffen und viele Betroffene zusätzlich belasten.
Meine Ansichten decken sich mit denen der Bundesregierung.