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In der Debatte geht es um die Grundrechte des Ungeborenen gleichermaßen wie um die Grundrechte der Frau. Eine pauschale Antwort würde dem eigentlichen Sachverhalt nicht gerecht werden.
Da Sie in dieser Angelegenheit auch eine offizielle Petition an den Bayerischen Landtag eingereicht haben, kann ich Ihre Anfrage leider nicht beantworten, da ich der Beratung des Ausschusses nicht vorgreifen darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
NGOs ebenso wie Unternehmen müssen transparent agieren