Antwort 04.02.2026 von Alexandra Geese BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir haben das Abkommen nicht verzögert. Wir unterstützen die provisorische Anwendung des Abkommens. Dafür besteht eine klare Rechtsgrundlage.
Wir haben das Abkommen nicht verzögert. Wir unterstützen die provisorische Anwendung des Abkommens. Dafür besteht eine klare Rechtsgrundlage.
Ich kann dir jedoch versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen in den Verhandlungen so viel wie möglich herausgeholt haben.
Leider gibt es für die Verzögerungen beim Baubeginn gute Gründe. Und die liegen unterirdisch auf dem Grundstück. Fernwärmeleitungen.
In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen.