Antwort 20.11.2025 von Michael Joukov BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der §57a gestattet die Datenverarbeitung AN DEN POLIZEIDIENSTSTELLEN und gerade nicht die Weitergabe in die USA.
Der §57a gestattet die Datenverarbeitung AN DEN POLIZEIDIENSTSTELLEN und gerade nicht die Weitergabe in die USA.
Eine Reform der Pensionen wäre deutlich komplexer: Sie würde nicht nur finanzielle Fragen betreffen, sondern auch das gesamte Gefüge des Beamtenrechts und zentrale Verfassungsgrundsätze berühren. Noch entscheidender ist aber, dass sie mit neuen Beitragszahlern auch neue (künftige) Rentenempfänger schaffen.
