
Antwort ausstehend von Christian Köhler AfD


§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
Sehr geehrter Herr B.,
wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung und für Ihr Engagement, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu unterstützen.