Frage von Martin S. • 04.05.2022

Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 07.05.2022
Die Thematik der Waffenlieferung in Krisengebiete ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Die Thematik der Waffenlieferung in Krisengebiete ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
nein, die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch Versicherungsbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip, was bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf die Leistungen haben
Wir prüfen laufen zusammen mit Ukraine, Bundeswehr und Industrie, was noch an die Ukraine geliefert werden kann und ohne lange Ausbildung schnell einsatzbereit ist.