Antwort 01.06.2026 von Christina Baum AfD
Ich persönlich hätte kein Problem damit.
Ich persönlich hätte kein Problem damit.

die Grundentschädigung für Abgeordnete wurde auf der Höhe der Endstufe des Grundgehalts eines Richters der Besoldungsgruppe R1 (Amtsgericht) festgelegt