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(...) Denn Kapitel 7 gibt der internationalen Staatengemeinschaft das Recht, Militäreinsätze zur Sicherung von Frieden und Sicherheit durchzuführen. Man kann gerne darüber diskutieren, inwiefern der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sachlich sinnvoll ist, aber an seiner rechtlichen Legitimation besteht nicht der leiseste Zweifel. (...)

(...) Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat den Fall Oberst Klein an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe überwiesen, da nach ihrer Auffassung im Raum Kundus zumindest zeitweise ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts nicht auszuschließen ist. (...) Ich erhoffe mir von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, dass hier eine umfassende Prüfung und Klarstellung der Rechtslage erfolgt. (...)



(...) Ganz bewusst bin ich nach meinem Amtsantritt als erstes nach Polen gereist. Es ist mir ein Kernanliegen, dass wir die Tiefe und die Qualität der Beziehungen, die wir mit unseren westlichen Nachbarn bereits haben, auch mit unseren östlichen Nachbarn erreichen. (...)