Antwort 27.03.2025 von Reinhard Brandl CSU
Die Unterstützung der Ukraine dient auch unserem eigenen Interesse. Das Thema ist zu ernst für "Deals".
Die Unterstützung der Ukraine dient auch unserem eigenen Interesse. Das Thema ist zu ernst für "Deals".
Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.