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was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert.

Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.
Ich kann Ihnen daher leider keine Hoffnung machen, dass Sie von der im September auszuzahlenden Energiepreispauschale profitieren werden, da aktive und passive Arbeitsverhältnisse hier alleine durch das EStG unterschieden werden.


Die Energiewende wird allein mit Windrädern nicht zu bewältigen sein. Wir brauchen also einen Masterplan, der das ganze Themenfeld strukturiert organisiert. Angefangen bei den Umspannwerken, über Solarparks bis hin zur Geothermie etc.