Frage von Thomas R. • 17.01.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Sobald die Einigung vorliegt, sind die einzelnen Bundesländer dafür zuständig die Vereinbarung umzusetzen, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnell an ihre Zuschüsse kommen.
Bei Projekten die quer über diesem Stichtag liegen, kommt es konkret darauf an, ob der Lieferant, der diese Anlage gegebenenfalls vor dem Stichtag geliefert hat, derselbe ist, der diese auch einbaut. Ist das Projekt in einer Hand und wird erst nach dem Stichtag abgeschlossen, d.h. vollständig (!) installiert gilt die Umsatzsteuerentlastung.
Die Anträge können seit dieser Woche (8.5.) bis zum 20.10.23 gestellt werden. Sie finden ausführliche Informationen dazu auf der Homepage des TMUEN.