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Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.

Mir und meiner Fraktion, der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist es vor allem wichtig, den Menschen die Wärmewende zu ermöglichen. Dafür müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.

Die Anzahl der Betroffenen in Hamburg, die ihre Wohnung mit einem Nachtspeicherofen heizen (müssen), erscheint derzeit zu gering um ein eigenes Förderprogramm aufzusetzen.

Es wird also niemand dazu gezwungen, seine Heizung ab dem kommenden Jahr sofort auszuwechseln.