Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Über die Besetzung entscheiden die zuständigen Gremien von Bundestag und Bundesrat; parteipolitische Erwägungen dürfen nicht über Eignung, Leistung und Integrität stehen.
Über die Besetzung entscheiden die zuständigen Gremien von Bundestag und Bundesrat; parteipolitische Erwägungen dürfen nicht über Eignung, Leistung und Integrität stehen.
Die Wahl der Bundesverfassungsrichter wurde verschoben, um verantwortungsvoll zu handeln, sorgfältig abzuwägen und die Integrität des Gerichts zu wahren.