Antwort 22.12.2025 von Fabian Gramling CDU
Aus unserer Sicht darf ein Parteiverbotsverfahren nicht politisch motiviert oder vorschnell eingeleitet werden.
Aus unserer Sicht darf ein Parteiverbotsverfahren nicht politisch motiviert oder vorschnell eingeleitet werden.
Ob ein Verbot geboten ist, müssen immer zunächst Sicherheitsbehörden beurteilen.
In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist
In dieser Angelegenheit war mir wichtig, dass erstens das Rentenniveau stabilisiert wird und dass zweitens die Rentenkommission zügig mit der Arbeit beginnen kann.
Sehr verschiedene Systeme. Ich setze mich für Angleichung ein.
Unser Ziel bleibt, die Renten stabil zu halten und Generationengerechtigkeit zu wahren.