
Sie haben absolut Recht und es gibt noch mehr Gruppen, die auch im dritten Entlastungspaket nicht berücksichtigt sind.
Sie haben absolut Recht und es gibt noch mehr Gruppen, die auch im dritten Entlastungspaket nicht berücksichtigt sind.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen festgelegten Satz, der für Mietkosten erstattet wird. Dies wird kommunal festgelegt und hängt von den Bedingungen am lokalen Wohnungsmarkt (Miethöhe) ab. Beispielsweise werden in Halle (Saale) 335,50 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt an Mietkosten übernommen, in München hingegen 688 Euro.
Ich muss sie allerdings bitten, dass Sie sich mit Fragen zu Ihrer Bedarfsermittlung an die zuständige kommunale Behörde wenden. Dort kann man Ihnen passend zu Ihren Lebensumständen Auskunft erteilen.
In seiner Intention halte ich dass neue Infektionsschutzgesetz für richtig, da es verhältnismäßig wenig in das Leben der Menschen eingreift und nur im Ernstfall Spielraum für "härtere" Maßnahmen lässt.