
Die SPD will die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.
Die SPD will die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.
Die doppelte Abgabe von Krankenversicherungsbeiträgen in Anspar- und Auszahlungsphase, die sogenannte Doppelverbeitragung, betrifft vor allem diejenigen, die vor 2005 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben und hat stets zu vielen Diskussionen geführt.
Als Bundesminister für Arbeit und Soziales habe ich mich deshalb für eine Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, die Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung als Offizialdelikt einzustufen, intensiv eingesetzt. Ich bedauere sehr, dass es infolge der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen.
Wann die Beratungen darüber abgeschlossen sind, kann ich derzeit noch nicht sagen. Wir als SPD setzen uns für eine amtsangemessene Besoldung ein.
Ich stimme Ihnen zu, allerdings sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande bereits nach geltendem Recht grundsätzlich nicht verpflichtet, sich außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreichbar zu halten