Frage von Martin G. • 01.03.2025

Antwort ausstehend von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Wir finden, dass jede demokratische Kraft bündnisfähig sein muss. Aber nicht um jeden Preis. Eine Politik, die Rückschritt bedeutet, unterstützen wir nicht.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.