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Jennifer Groß
CDU
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Frage von Emil S. •

Sehr geehrte Frau Groß, wie kann es sein, dass bei der Wahl in Mülheim die SPD das Ergebnis anzweifelt, eine neue Auszählung der Stimmen fordert und dies innerhalb kürzester Zeit umgesetzt wird.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.

danke für Ihre Frage. Als Landtagsabgeordnete im Landtag von RLP und Kommunalpolitikern im Westerwaldkreis, damit ebenso in Rheinland-Pfalz, kann ich als quasi „Außenstehende“ nur mutmaßen und Ihnen meine Erkenntnisse aufgrund der Presse mitteilen.

Zunächst: Der Fall, den Sie ansprechen, betrifft die Stichwahl zum Oberbürgermeisteramt in Mülheim an der Ruhr. Im vorläufigen Ergebnis hatte die SPD-Kandidatin Nadia Khalaf mit 50,07 % und einem Vorsprung von 67 Stimmen gewonnen.  Kurz darauf wurde eine Auszählungs-Panne bekannt: In einem Wahlbezirk seien Stimmen versehentlich falsch zugeordnet worden – so dass sich das Ergebnis umkehrte und nun der amtierende Kandidat Marc Buchholz vorne lag.

Weil das Ergebnis so knapp war und der Fehler konkret nachvollzogen werden konnte, forderte die SPD eine komplette Neuauszählung aller Stimmbezirke (153 Bezirke). Der städtische Wahlausschuss stimmte dem mehrheitlich zu (7:4 Stimmen). Danach muss die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um die Neuauszählung durchzuführen.

Am 7. Oktober, also heute, soll dann die komplette Neuauszählung stattfinden, und das amtliche Endergebnis in einer weiteren Sitzung des Wahlausschusses festgestellt werden.

Dies alles ist rechtlich möglich und erfolgt auch schnell, weil jede Partei und jeder Kandidat hat das Recht, bei offensichtlich fehlerhaften oder unklaren Auszählungsergebnissen Einspruch zu erheben. Solche Einsprüche sind Teil unseres demokratischen Rechtsstaats und sollen sicherstellen, dass das Wahlergebnis korrekt und nachvollziehbar ist.

Besonders in Fällen, in denen das Ergebnis sehr knapp ist und ein Fehler plausibel nachgewiesen werden kann (z. B. Stimmenvertauschung in einem Bezirk), ist eine Neuauszählung gerechtfertigt und oft zwingend. Das Wahlergebnis hängt dort von relativ wenigen Stimmen ab – da darf nicht ein einzelner Auszählfehler alles entscheiden.

Der Antrag auf Neuauszählung geht über den Wahlausschuss der Kommune. Wenn dieser zustimmt, kann – unter Aufsicht und mit Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsicht (z. B. der Bezirksregierung) – eine Neuauszählung angeordnet werden. Damit wird sichergestellt, dass nicht eine Partei allein entscheidet, sondern nach demokratischen, rechtlichen Kriterien geprüft wird.

Ja, in diesem Fall wird die Neuauszählung erstaunlich zügig angeordnet. Das gelingt vor allem, weil: der Fehler früh erkannt wurde,der Antrag auf Neuauszählung rasch gestellt wurde, der Wahlausschuss schnell tagte und beschloss und weil ein Interesse besteht, Klarheit herzustellen, bevor wichtige Fristen (z. B. Amtsantritt) eintreten.

Ich möchte betonen: Ein solches Vorgehen darf nicht willkürlich sein, sondern muss sich klar an Rechtsgrundlagen und fairen Verfahren orientieren. Fehler dürfen weder verschleiert noch bagatellisiert werden. Und wo Zweifel bestehen, ist eine überprüfende Neuauszählung völlig gerechtfertigt.

Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen dabei zu verstehen, wie und warum in Mülheim so gehandelt wird – und wie demokratische Kontrolle in der Praxis funktionieren kann. Bitte bedenken Sie aber, dass ich dies aus der Sicht einer Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz schreibe und nicht in die Vorgänge in NRW eingebunden bin.

Mit freundlichen Grüßen

Jenny Groß MdL

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