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Portrait von Gunther Krichbaum
Antwort von Gunther Krichbaum
CDU
• 02.02.2009

(...) Um mit Erreichen des Renteneintrittsalters von 65 Jahren einen Rentenanspruch zu haben, ist es notwendig, über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Beiträge in die Rentenversicherung geleistet zu haben. Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher diese ausfallen, umso höher ist auch der Rentenanspruch. Bei einer Beitragszahlung von nur fünf Jahren entstehen somit nur sehr geringe Ansprüche. (...)

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