
Die Steuerklasse 6 wird für Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn Sie mehrere Jobs ausüben und einer davon bereits über Ihre Haupttätigkeit (in Ihrem Fall die Arbeit im Büro) abgerechnet wird.
Die Steuerklasse 6 wird für Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn Sie mehrere Jobs ausüben und einer davon bereits über Ihre Haupttätigkeit (in Ihrem Fall die Arbeit im Büro) abgerechnet wird.
Ich schließe mich seiner Antwort an.
Die Lohnsteuerklasse ist aber für die endgültige Steuerlast nicht entscheidend. Der Lohnsteuerabzug stellt lediglich eine unterjährige Vorauszahlung auf die Steuerschuld dar.
Jede Steuerklasse entspricht bestimmten Lebens- und Arbeitsverhältnissen und hat ihren eigenen Steuersatz.
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann
Die SPD vertritt jedoch klar die Meinung, dass es nicht sein kann, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalerträgen.