
(...) 3. Die Mitwirkungsrechte des Parlaments bleiben in jedem Fall unberührt. Ohne Genehmigung des Parlaments kein Geld. (...)
(...) 3. Die Mitwirkungsrechte des Parlaments bleiben in jedem Fall unberührt. Ohne Genehmigung des Parlaments kein Geld. (...)
(...) In der Grundsatzfrage darüber, ob wir in Deutschland –bei allen Konstruktionsfehlern aus der Vergangenheit- weiter am Euro festhalten wollen oder nicht, kann man selbstverständlich unterschiedlicher Ansichten sein. Ich würde mir in der Debatte hierüber aber sehr wünschen, dass diejenigen, die einen sofortigen Austritt Deutschlands aus dem Euro fordern, gleichzeitig ein wenig konkretere Angaben dazu machen, wie hoch sie die Kosten und Risiken eines solchen Schrittes beziffern würden. (...)
(...) Das betrifft alle wesentlichen Entscheidungen, unter anderem Kapitalerhöhungen, die Schaffung neuer Instrumente und neue Hilfszusagen des ESM. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM de facto über ein Vetorecht. Hat der Vertreter kein Votum des Bundestages, so muss er mit Nein stimmen. (...)
(...) Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen Parlamentsvorbehalt vorschalten, wie wir es bereits bei der "Europäischen Finanzstabilisierungsfazillität" (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. (...)
Sehr geehrter Herr Holzwarth,
(...) Wir Abgeordnete des Deutschen Bundestags nehmen unsere Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM auch weiterhin im vollen Umfang wahr. Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeich¬neten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. (...)