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Grundlage für die versorgungsmedizinische Begutachtung und die Bewertung des GdB ist die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht eine bestimmte Diagnose.
Schönen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das in der Fraktion besprechen und ggf. eine Anfrage an die Landesregierung stellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Frau Ministerin Hamburg zu dem genannten Verfahren keine Auskunft geben kann. Als Mitglied im Aufsichtsrat der Volkswagen AG unterliegt sie einer strikten Verschwiegenheitspflicht und darf sich zu unternehmensbezogenen oder verfahrensrelevanten Inhalten nicht äußern – unabhängig von der konkreten Fragestellung.