
Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern.
Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern.
Der Energiesparanreiz steigt entsprechend, wenn nur das tatsächlich Verbrauchte abgerechnet wird.
Da diese nicht meinen Zuständigkeitsbereich, also das Land Hessen, betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Landes Rheinland Pfalz vorzutragen und ggf. eine Petition einzureichen.
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat im Juni 2023 Eckpunkte für die NWG vorgestellt. Die Eckpunkte sind ein wichtiger erster Schritt. Doch ich gebe Ihnen Recht, die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes mit der konkreten Ausgestaltung muss nun folgen. Im Moment halten die Abstimmungen in der Bundesregierung noch an. Dabei ist auch das Bundesfinanzministerium in der Verantwortung.