
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.
(...) Ja es kommt darauf an wer baut, wem der Grund und Boden gehört und auf welcher Grundlage (Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB) gebaut wird. (...)
(...) Insofern hat sich die SPD im letzten Vorstoß für eine Landesbauordnung für eine Regelung ausgesprochen, die den einzelnen Kommunen weitgehend Gestaltungsfreiheit bei diesen Fragen gibt. (...)
(...) : Wohnungsnot sollte nicht verwaltet werden, sondern durch schnelles und bezahlbares Bauen behoben werden. (...)
(...) Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen wichtig – dazu gehört auch das Einfamilienhaus. (...)
(...) Straßenausbaubeiträge wurden rückwirkend zum 01. Januar 2020 abgeschafft (...)