Antwort 24.02.2026 von Andreas Mattfeldt CDU
Sehr geehrte Frau K.,
Sehr geehrte Frau K.,
Auf der Bundesebene setze ich mich weiterhin dafür ein, dass das Bundesinnenministerium die bundesweite Digitalisierung der Einbürgerungsbehörden weiter vorantreibt. Ansonsten sind die Handlungsspielräume des Bundes aber begrenzt, da die Umsetzung des Einbürgerungsrechts in den Ländern und Kommunen liegt.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung der Prozesse bei den Ländern. Dies ist auch der Grund, weshalb es eine sehr große Spanne bei den Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gibt.