Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
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Antwort 13.05.2026 von Benjamin Grimm SPD
Die Formulierung, wonach die Handlung wahrscheinlich dazu führen muss, dass einer Person schwerer Schaden zugefügt wird, möchte sicherstellen, dass der Straftatbestand tatsächlich nur strafwürdiges Verhalten erfasst. Zugleich ist nachvollziehbar, dass diskutiert wird, ob diese Einschränkung in der Praxis zu eng gefasst sein könnte und dadurch bestimmte Formen des Cyberstalkings nicht ausreichend erfasst würden.
Antwort ausstehend von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD

Antwort ausstehend von Anja von Marenholtz-Diemer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Marcus Optendrenk CDU