Antwort 27.09.2023 von Takis Mehmet Ali SPD
Ich selbst promoviere an der UFL, da das Promotionsprogramm der Uni gut strukturiert und entsprechend gut berufsbegleitend umzusetzen ist.
Ich selbst promoviere an der UFL, da das Promotionsprogramm der Uni gut strukturiert und entsprechend gut berufsbegleitend umzusetzen ist.
Natürlich sind wir dieser Frage nachgegangen, warten allerdings noch auf ein paar fachliche Auskünfte, damit meine Antwort an Sie auch die notwendige Substanz haben kann.
Der derzeitig lückenhafte Straftatbestand in § 108e StGB soll künftig um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden.
Es ist nach aktuellem Planungsstand nicht damit zu rechnen, dass Erdmassen aus dem geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans abtransportiert werden müssen.
Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern