Neu wurde im Gesetz im Vergleich zum Entwurf eingeführt, dass es die Möglichkeit geben wird für intergeschlechtliche Personen, die im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten zu können, sofern sie eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung vorlegen oder deren Vorlage unter Bedingungen entbehrlich ist.
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Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.
Ich habe in meiner Antwort die Abstimmungsprozesse innerhalb der EU als einen wesentlichen Faktor für die Verzögerungen im Zeitablauf in einem komplexen Gesetzgebungsverfahren benannt. Eine Aussage über den Fortgang oder Abschluss des Notifizierungsverfahrens habe ich dort nicht getroffen.
Die Reform wird das Anwachsen des Deutschen Bundestags stoppen und die Zahl der Abgeordneten bei 630 fixieren. Ich bin der Überzeugung, dass dies für einen arbeitsfähigen, in einer vorhersehbaren Größe zusammengesetzten Deutschen Bundestag eine gute Zahl ist.
Die dreimonatige Frist ist keine unnötige Wartezeit, sondern angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung eine zumutbare und begründete Frist.