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Gemäß Artikel 19 der WHO treten Abkommen und Verträge für Mitgliedstaaten erst dann in Kraft, wenn der jeweilige Mitgliedstaat diese in Übereinstimmung mit seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen genehmigt hat.
Die parlamentarische Demokratie muss auch radikale Positionen und Parteien „aushalten“. Ein Verbotsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die betroffene Partei umfassend aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert.
Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.