Der Generalbundesanwalt ermittelt weiterhin in dieser Sache
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Der Vorschlag gilt natürlich für alle Menschen, die sich freiwillig entscheiden ihr größeres Eigentum zu vermieten und aufgrund veränderter Lebensumstände in eine kleinere Wohnung ziehen möchten.
Möglichen Ergebnissen von Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland, die zu einem Friedensschluss führen, kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen
In der von Ihnen angesprochenen Petitionsangelegenheit wurde die Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 gefordert. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält diese Forderung für erwägenswert.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Ehegattensplitting und Elternschaft.
Eine Kürzung in Zeiten, in denen der Fachkräftemangel ein problematisches Ausmaß angenommen hat, vermittelt meiner Ansicht nach zudem eine falsche Botschaft.