Die Drosselung von Solaranalgen bis 25 KWp haben wir zum 01.01.23 abgeschafft.
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Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der "Überschuss" beträgt 4,7 Mrd. €. Die restlichen genannten Mittel sind ganz konkreten Ausgaben zugeordnet.
Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes und der EU bestehen für das Land Brandenburg keine Regelungsmöglichkeiten.
Dem aktuellen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission ist zu entnehmen, dass der digitale Euro kein programmierbares Geld sein soll und seine Nutzung damit nicht auf bestimmte Waren oder Dienste beschränkt oder für bestimmte Waren oder Dienste vorgeschrieben werden könnte.
gerade vor dem Hintergrund der Zeitenwende ist es wichtig, dass ich mich als Abgeordnete mit allen relevanten Interessenvertretern austausche, dazu gehören Politik, Militär und Industrie.