Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Die zuständigen Verfassungsschutzämter sind derzeit im laufenden Prüfungsverfahren, eine Neu-Bewertung der AfD steht noch aus.
Wir begrüßen es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von Rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt.
Ich bin in Sorge bezüglich der erstarkenden AfD. Unsere Fraktion setzt sich z. Zt. mit möglichen rechtlichen Instrumenten der wehrhaften Demokratie auseinander.
Soweit rechtlich möglich, würde ich mich für eine Prüfung des AfD-Verbots einsetzen; hierzu bedarf es aber zunächst auch einer geschlossenen Fraktionsmeinung.